Besteht Maskenpflicht & warum?
Per Allgemeinverfügung besteht die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Einkaufen und in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten. Die Bäder Zittau sind in diesem Zusammenhang nicht grundlegend anders zu bewerten; vor allem, weil alle Aktivitäten in geschlossenen Räumen stattfinden.
Deshalb besteht grundsätzlich Maskenpflicht beim Betreten der Gebäude!
Wir wissen, dass die Bad- oder Saunanutzung nur sehr schwierig mit der Maskenpflicht vereinbar ist und dürfen deshalb im Rahmen unseres Hygienekonzeptes die Maskenpflicht mit dem Betreten der Umkleidebereiche aufheben. Die ist nur möglich, weil wir im Gegenzug andere geeignete Maßnahmen zum Infektionsschutz bzw. zur Verhinderung der Ausbreitung von Infektionen ergreifen müssen.
Ob diese Maßnahmen einen hohen Wirkungsgrad erreichen, hängt auch maßgeblich vom Verhalten, der Einsicht in Bezug auf die Notwendigkeit der Maßnahmen und der konsequenten Umsetzung der Regeln durch unsere Gäste ab.
Halten Sie deshalb bei der Bad- oder Saunanutzung mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen. Wo das nicht geht, sollte der Mund-Nase-Schutz getragen werden – also auch in Bereichen, wo keine Maskenpflicht besteht!
Wir empfehlen dringend den Mund-Nase-Schutz in den Einrichtungen der Bäder Zittau wo immer möglich zu tragen, wenn der Wert für die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis 35 oder höher ist!